Maria-Lena Weiss

Unsere Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen. 



Die erste Rede vor dem Bundestag von Maria-Lena Weiss


 

 

 

3) Erste Bundestagsrede zur Abschaffung der EEG-Umlage
 
In der zurückliegenden Plenarwoche habe ich meine erste Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Darin fordere ich von der Bundesregierung Entlastungen bei den Energiepreisen.
Meine Rede befasst sich mit dem von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“. Da ich mich bereits seit vielen Jahren für die Abschaffung der EEG-Umlage einsetze, war das Thema für mich kein Neues. Als CDU/CSU-Fraktion unterstützen wir das Vorhaben der Regierungs-fraktionen, mahnen aber gleichzeitig an, dass weitergehende Entlastungen dringend notwendig sind.
Wir befinden uns in einer Situation explodierender Energiepreise unter denen die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Handwerk gleichermaßen leiden. Vor dem Hintergrund, dass der Staat bei einer hohen Inflation durch mehr Steuereinnahmen finanziell profitiert, fordere ich die Regierung auf, nicht in homöopathischen Dosen zu entlasten, sondern schnell, wirksam und unbürokratisch. Die Bundesregierung muss nun Verantwortung übernehmen und die Energieversorgung für die Menschen in diesem Land wieder bezahlbar machen.
Die gesamte Rede kann im Parlamentsfernsehen angeschaut werden. Den Gesetz-entwurf finden Sie hier.

Entlastungspaket der Ampel
Vergangenen Donnerstag haben die Regierungsfraktionen ihr zweites Maßnahmen-paket zum Umgang mit den hohen Energiekosten vorgestellt. Erneut setzt die Ampel auf die falschen Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die Energiepauschale von 300 Euro als einmalige Sonderzahlung muss versteuert werden und erweist sich als Bürokratiemonstrum. Nur gut die Hälfte kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern an und beispielsweise Rentner oder Studenten gehen komplett leer aus. Auch wenn die Ampel mit der Senkung der Energiesteuer auf den Spritpreis endlich auf die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingegangen ist, sind die 14 Cent Ersparnis auf den Diesel für Vielfahrer, wie zum Beispiel unsere Handwerker, Transportunternehmen oder die Pendler, lediglich ein kleiner Trost. In vielen Betrieben, auch hier im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen, ist die Lage dramatisch und die Energiepreiskrise eine existentielle Gefahr für viele Unternehmen. Das Entlastungspaket der Ampel liefert auf diese Fragen keine Antworten. Das Handwerk und der Mittelstand brauchen dringend spürbare Entlastungen, die diesen Namen auch verdienen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Sitzungswochen zwei Anträge eingebracht, die schnelle und unbürokratische Entlastungen enthalten. Die Anträge der Unionsfraktion finden Sie hier und hier.
 
 
4) Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Impfpflichtdebatte
 
Mit Ablauf des 19. März 2022 endete die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Aus diesem Grund war es notwendig, das Änderungsgesetz des Infektionsschutzgesetzes in dieser Woche zu beschließen. Mit dem Änderungsgesetz werden insbesondere den Ländern künftig nur noch "Basisschutzmaßnahmen“ gestattet. Zu diesen gehören die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus wird die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, sowie bestimmten Unterkünften geregelt. Die Parlamente der Länder können in regionalen "Hotspots" darüberhinausgehende Maßnahmen ermöglichen. Die neuen Regelungen sollen bis zum 23. September 2022 befristet gelten, bestimmte derzeit wirksame Regelungen in den Ländern können zudem übergangsweise bis zum 2. April 2022 fortgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Länder ihre Regeln anpassen. Nach der sehr kritischen Anhörung am 14. März 2022 und dem sehr kurzfristigen Verfahren wurde von Seiten der CDU/CSU-Fraktion darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf zahlreiche massive Kritikpunkte enthält.

In der ersten Beratung befasste sich der Deutsche Bundestag mit den Gruppenanträgen zur Ausgestaltung einer Impfpflicht: Dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Diesen Vorschlägen aus den Reihen der Ampelkoalition setzte die Union einen differenzierten und gut begründeten Vorschlag eines Impfvorsorgegesetzes entgegen. Eine sofortige allgemeine oder altersbezogen partielle Impfflicht lässt sich aus unserer Sicht anhand der derzeitigen pandemischen Lage nicht überzeugend begründen. Daher spricht sich die CDU/CSU-Fraktion gegen eine allgemeine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt aus. Dennoch fordert die Union die Bundesregierung auf, sich darauf vorzubereiten, dass bei dem Auftreten einer neuen Virusvariante erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur droht. Aus Sich der CDU/CSU-Fraktion ist ein gestufter Impfmechanismus notwendig. Dieses Konzept definiert, unter welchen Voraussetzungen dieser in Kraft gesetzt werden könnte. Handlungsweisende Parameter sind diesbezüglich die Gefahr, die von einer möglichen neuen Virusvariante ausgeht: Wie schnell überträgt sie sich? Wie schwer ist die Erkrankung, die sie auslöst? Steht ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung? Wie hoch ist die Impfquote zu dem Zeitpunkt? Damit würden wir uns auf eine Zuspitzung der pandemischen Lage vorbereiten. Insgesamt ist die Verabschiedung eines Impfpflichtgesetzes somit maßgeblich davon abhängig, wie die pandemische Lage in Herbst und Winter aussehen wird. Den Antrag der CDU/CSU-Bundestags-fraktion finden Sie hier.
 
 
5) Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld
 
Die finanziellen Reserven und die Liquidität der kurzarbeitenden Unternehmen sind erschöpft. In besonderem Maße betrifft das die kleinen und mittelständigen Unternehmen. In Folge der Corona-Pandemie wurde der Zugang zur Kurzarbeit stark vereinfacht und hat maßgeblich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zum Erhalt vieler Arbeitsplätze beigetragen. Diese Regelungen laufen noch bis zum 31. März 2022 und müssen dringend bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich gegen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ausgesprochen und eine Verlängerung bei der Einbeziehung der Zeitarbeit ausgeschlossen. Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, dass Beschäftigte in von der Pandemie besonders betroffenen Betrieben ihre Arbeitsplätze verlieren. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht, um diese Lücke zu schließen. Darüber hinaus sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition Zeitarbeitskräfte keinen weiteren Zugang zur Kurzarbeit erhalten. Dies ist nicht hinnehmbar, denn auch in der Zeitarbeitsbranche muss der Erhalt der Arbeitsplätze weiterhin Priorität haben.
 

Maria-Lena Weiss zu Besuch am 19.07.2021 bei der Firma Grimm AG in Gosheim.